Erbschaftssteuer: Was in den Kantonen gilt
Eine Erbschaftssteuer des Bundes gibt es nicht. Die Kantone regeln sie selbst. Entsprechend gross sind die Unterschiede.
Wer ist meist befreit?
In fast allen Kantonen sind Ehegatten und eingetragene Partner befreit. In den meisten Kantonen gilt das auch für direkte Nachkommen. Einzelne Kantone besteuern auch Nachkommen. Massgebend ist immer das aktuelle Recht des Kantons.
Wer zahlt oft viel?
Geschwister, Nichten und Neffen, Lebenspartner und Dritte. Die Sätze sind je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad teils sehr hoch. Einzelne Kantone entlasten Lebenspartner nach einer bestimmten Dauer.
Welcher Kanton ist zuständig?
Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Bei Liegenschaften in einem anderen Kanton gilt dort das Recht dieses Kantons.
Was können Sie tun?
- Begünstigte Personen und ihre Steuerlage prüfen, bevor Testament oder Begünstigung festgelegt werden.
- Lebzeitige Schenkungen können steuerlich anders behandelt werden. Zuerst Folgen und Pflichtteile klären.
- Bei Umzug in einen anderen Kanton die erbrechtliche Steuer mitprüfen.
Konkrete nächste Schritte
- Die Regeln des eigenen Wohnkantons für Nachkommen, Lebenspartner und Dritte nachlesen.
- Testament und Begünstigungen nicht nur zivilrechtlich, sondern auch steuerlich prüfen.
- Vor grösseren Schenkungen die Steuerfolgen mit einer Fachperson durchrechnen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 3 BV: Zuständigkeit der Kantone
- Art. 127 Abs. 3 BV: Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung
- Kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze
- Art. 12 Abs. 3 StHG: Aufschub der Grundstückgewinnsteuer
Die Gesetzestexte stehen auf fedlex.admin.ch (Suche nach der SR-Nummer): Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Obligationenrecht (OR, SR 220), AHVG (SR 831.10), BVG (SR 831.40), BVV 3 (SR 831.461.3), UVG (SR 832.20), ELG (SR 831.30), DBG (SR 642.11), StHG (SR 642.14), Bundesverfassung (BV, SR 101).
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Rechtlich verbindliche Schritte, zum Beispiel Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Schenkung oder Vertrag, sind immer von einer Juristin oder einem Juristen (Notariat, Anwaltskanzlei) zu prüfen. Massgebend sind Ihre persönliche Situation, der Kanton und die jeweils geltende Gesetzeslage.
Ihre Situation ist einzigartig.
Dieser Ratgeber gibt Orientierung. Für eine auf Sie zugeschnittene Planung beraten wir Sie persönlich – das Erstgespräch ist kostenlos.