Frühpensionierung mit 60: realistisch planen
Frühpensionierung klingt nach Freiheit. Damit sie nicht zur finanziellen Belastung wird, braucht es eine nüchterne Rechnung über Einkommen, Vermögen und Zeit.
Die Lücke bis zur AHV
Wer mit 60 aufhört, muss mehrere Jahre bis zur ordentlichen AHV überbrücken. Diese Phase ist oft der teuerste Teil der Planung.
Benötigt werden Liquidität, klare Bezugspläne und realistische Annahmen zu Ausgaben.
Pensionskasse: Rente, Kapital oder Kombination
Ein früher Bezug reduziert häufig die lebenslange Rente. Kapital bietet Flexibilität, verlangt aber Disziplin und Anlagekompetenz.
Oft lohnt sich der Vergleich mehrerer Szenarien: volle Rente, voller Kapitalbezug oder Mischform.
Steuern nicht unterschätzen
Kapitalbezüge, Pensionskasseneinkäufe und Säule-3a-Bezüge sollten zeitlich abgestimmt werden. Eine falsche Reihenfolge kann unnötige Steuern auslösen.
Frühpensionierung sollte deshalb mindestens fünf Jahre im Voraus geplant werden.
Konkrete nächste Schritte
- Budget für die Jahre 60 bis 65 separat rechnen.
- PK-Leistungen bei Frühpensionierung schriftlich einholen.
- Kapitalbezüge gestaffelt und steuerlich prüfen.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Rechtlich verbindliche Schritte, zum Beispiel Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Schenkung oder Vertrag, sind immer von einer Juristin oder einem Juristen (Notariat, Anwaltskanzlei) zu prüfen. Massgebend sind Ihre persönliche Situation, der Kanton und die jeweils geltende Gesetzeslage.
Ihre Situation ist einzigartig.
Dieser Ratgeber gibt Orientierung. Für eine auf Sie zugeschnittene Planung beraten wir Sie persönlich – das Erstgespräch ist kostenlos.