PK 2025: Kapitalbezug oder Rente?
Die Entscheidung zwischen Kapital und Rente prägt den Ruhestand über Jahrzehnte. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber klare Kriterien helfen.
Was die Rente leistet
Die Rente reduziert das Langlebigkeitsrisiko. Sie kommt regelmässig und unabhängig davon, wie alt man wird.
Dafür ist sie weniger flexibel und im Todesfall je nach Situation nur eingeschränkt vererbbar.
Was Kapital ermöglicht
Kapital kann flexibel eingesetzt, investiert oder vererbt werden. Es kann auch helfen, Hypotheken zu reduzieren oder grössere Ausgaben zu finanzieren.
Gleichzeitig trägt man das Anlage- und Entnahmerisiko selbst.
Die Mischform ernsthaft prüfen
Viele Haushalte profitieren von einer Kombination: genug Rente für Fixkosten, Kapital für Flexibilität.
So lassen sich Sicherheit und Gestaltungsfreiheit verbinden.
Konkrete nächste Schritte
- Fixkosten im Ruhestand berechnen.
- Ehepartner- und Hinterlassenenleistungen prüfen.
- Steuerfolgen des Kapitalbezugs simulieren.
Rechtsgrundlagen
- Art. 37 BVG: Rente oder Kapitalabfindung
- Art. 37a BVG: Zustimmung des Ehegatten zum Kapitalbezug
- Art. 22 und 38 DBG: Besteuerung von Renten und Kapitalleistungen
Die Gesetzestexte stehen auf fedlex.admin.ch (Suche nach der SR-Nummer): Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Obligationenrecht (OR, SR 220), AHVG (SR 831.10), BVG (SR 831.40), BVV 3 (SR 831.461.3), UVG (SR 832.20), ELG (SR 831.30), DBG (SR 642.11), StHG (SR 642.14), Bundesverfassung (BV, SR 101).
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Rechtlich verbindliche Schritte, zum Beispiel Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Schenkung oder Vertrag, sind immer von einer Juristin oder einem Juristen (Notariat, Anwaltskanzlei) zu prüfen. Massgebend sind Ihre persönliche Situation, der Kanton und die jeweils geltende Gesetzeslage.
Ihre Situation ist einzigartig.
Dieser Ratgeber gibt Orientierung. Für eine auf Sie zugeschnittene Planung beraten wir Sie persönlich – das Erstgespräch ist kostenlos.