Ratgeber

Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung

Vorsorge ist nicht nur eine finanzielle Frage. Es geht auch darum, wer im Ernstfall entscheiden darf und welche Wünsche respektiert werden sollen.

Der Vorsorgeauftrag

Der Vorsorgeauftrag bestimmt, wer persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten übernehmen darf, wenn Sie urteilsunfähig werden.

Ohne klare Regelung müssen Angehörige oft mit Behörden und Unsicherheit umgehen.

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung hält medizinische Wünsche fest. Sie hilft Ärztinnen, Ärzten und Angehörigen, Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person zu treffen.

Sie sollte verständlich formuliert und auffindbar sein.

Regelmässig aktualisieren

Lebenssituationen ändern sich: Partnerschaft, Kinder, Immobilien, Vermögen und Gesundheit. Deshalb sollten Dokumente regelmässig überprüft werden.

Auch Vertrauenspersonen müssen wissen, wo die Unterlagen liegen.

Konkrete nächste Schritte

  • Vorsorgeauftrag erstellen und korrekt aufbewahren.
  • Patientenverfügung ausfüllen und Angehörige informieren.
  • Dokumente alle paar Jahre prüfen.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 360–369 ZGB: Vorsorgeauftrag
  • Art. 370–373 ZGB: Patientenverfügung
  • Art. 374–381 ZGB: Vertretung durch Angehörige bei Urteilsunfähigkeit
  • Art. 388 ff. ZGB: Beistandschaft

Die Gesetzestexte stehen auf fedlex.admin.ch (Suche nach der SR-Nummer): Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Obligationenrecht (OR, SR 220), AHVG (SR 831.10), BVG (SR 831.40), BVV 3 (SR 831.461.3), UVG (SR 832.20), ELG (SR 831.30), DBG (SR 642.11), StHG (SR 642.14), Bundesverfassung (BV, SR 101).

Frank Heisler
Frank Heislerdipl. Finanzberater IfFP · Autor der Ratgeber-Reihe «Finanzen im Leben»

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