Wann kann ich in Pension?
Früher, ordentlich oder schrittweise: Wir rechnen durch, was finanziell möglich ist, und zeigen, was jede Wahl für Ihr Einkommen, Ihre Steuern und Ihr Vermögen bedeutet.
Was wir gemeinsam klären
Der Zeitpunkt
Ordentlich mit 65, früher oder schrittweise über eine Teilpensionierung – und was jede Wahl kostet.
Rente oder Kapital
Ob Rente, Kapital oder eine Mischung passt, hängt von Ihrer Situation ab, nicht von einer Faustregel.
Steuern beim Bezug
Gestaffelte Bezüge aus Pensionskasse und Säule 3a können die Steuerlast spürbar verändern.
Einkommen im Ruhestand
Was Ihnen nach der Pensionierung Monat für Monat bleibt, verglichen mit Ihren Ausgaben.
Einkauf in die Pensionskasse
Ob sich ein Einkauf noch lohnt und welche Fristen vor einem Kapitalbezug gelten.
Gut zu wissen
- Das AHV-Referenzalter liegt bei 65 Jahren. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 gilt eine Übergangsregelung.
- Die AHV-Rente kann um bis zu zwei Jahre vorbezogen werden. Sie wird dann lebenslang gekürzt.
- Ab welchem Alter Ihre Pensionskasse Leistungen ausrichtet und wie viel Kapital Sie beziehen können, regelt das Reglement Ihrer Kasse.
Passende Leistungen
Feste Honorare, vor Beginn schriftlich vereinbart. Nettohonorare zuzüglich 8,1 % MwSt.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Rechtlich verbindliche Schritte, zum Beispiel Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Schenkung oder Vertrag, sind immer von einer Juristin oder einem Juristen (Notariat, Anwaltskanzlei) zu prüfen. Massgebend sind Ihre persönliche Situation, der Kanton und die jeweils geltende Gesetzeslage.
Klären Sie Ihre Frage im Erstgespräch.
Kostenlos und unverbindlich, bis 30 Minuten – am Telefon, per Video oder bei Ihnen vor Ort.